Haftung

Die Haftung beschränkt sich auf die eigenen Leistungen sowie die Leistungen der eigenen Mitarbeiter, die mit der Unterschrift des Sachverständigen
Gutachten und Beratungsleistungen erbringen. Für die Kooperationspartner oder Vereinsmitglieder wird keine Haftung, auch nicht gegenüber Dritten
übernommen.

Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und endet maximal 5 Jahre nach Leistungserbringung.

Eventuelle Schadensersatzansprüche sind beschränkt auf die Deckungssummen der bei der AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf, abgeschlossenen

Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von:

2.000.000 € für Personenschäden

500.000 € für Sach- und Vermögensschäden

Bauteilöffnungen

Bauteilöffnungen bei Ortsterminen sind grundsätzlich von dem Auftraggeber zu erbringen bzw. an Dritte zu beauftragen. Sollte der Sachverständige trotzdem
tätig werden, so werden hier vorsorglich alle Haftungsansprüche auch seitens Dritter ausgeschlossen.