Baubegleitende Qualitätsüberwachung
Baustellenbegehungen
uvm.
Abnahmeprotokoll
Fertigstellungsbescheinigung
Abnahmetermin
etc.
Baustillstand
Verzug
Mehrkosten
etc.
Mehrleistungen
Mehrmengen
Kalkulation
uvm.
Mehrkosten • EFB • Bauzeitüberschreitung • Kalkulation • Preisbildung • Urkalkulation • Allgemeine Geschäftskosten • Pauschalvertrag • Nachtrag • Mehrleistungen • Mehrmengen • Kündigung • Gemeinkosten
Bei Streitigkeiten über die Abrechnung von Bauleistungen sollten Sie einen neutralen Bausachverständigen hinzuziehen, weil
- oft sehr unterschiedliche Meinungen aufeinandertreffen.
- es sich bei der Kalkulation um eine komplexe Rechnung handelt, die aber auch für Nachträge und Mengenänderungen maßgebend ist.
- es immer zwei Seiten einer Medaille gibt, d.h. dass oft auch ein Verschulden des Auftraggebers vorliegt.
- sich die Ansprüche aus dem Vertrag ableiten lassen und die Verträge oft verzwickt sind mit all ihren Vorbemerkungen und sonstigen Geschäftsbedingungen.
Die Ursachen für Streitigkeiten liegen u.a. in
- Änderungen im Bauablauf und Verschiebung von Bauzeiten
- fehlenden Normen oder unklaren Normen und Empfehlungen
- nicht mehr nachvollziehbaren Massenermittlungen
- von den ursprünglichen Annahmen abweichenden Baugrundverhältnissen
- Änderungen am Bauentwurf bzw. der Planung
- Mehr- oder Minderleistungen
- Unklarheiten in Verträgen insbesondere bei Pauschalverträgen
- Ausführung von Neben- oder Zusatzleistungen
- Verrechnung von Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten)
- fehlender oder unzureichender Leistungsbeschreibung
- differierender Auffassung zum geschuldeten Bausoll
Wenn Sie als Auftragnehmer nicht wissen, welchen Anspruch Sie geltend machen können aufgrund von Änderungen im Bauentwurf oder Änderungen beim Bauablauf, so helfen wir Ihnen bei der Aufstellung von Nachträgen weiter. Im gleichen Zuge können wir auch jeden Auftraggeber unterstützen bei der Überprüfung von Nachträgen und von Abrechnungen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitten an Herrn Regierungsbaumeister Ehrmann (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisbildung und Abrechnung) unter der Telefonnummer 089 3297 8630.