Schimmelpilze
Schimmelbefall
Allergie

Setzungsrisse
Schwindrisse
Risssanierung
uvm.

Überschwemmung
Rohrbruch
Leckagen
etc.

Ablauf der Gewährleistung
Verjährung
Mängelansprüche
etc.

Setzungsrisse • Mauerwerksrisse • Betonrisse • Putzrisse • Statische Risse • Schwindrisse • Holzrisse • Rissbreite • Risslänge • Risssanierung

Das Entstehen von Rissen hat verschiedene Ursachen:

  • Risse können aufgrund von Lageänderungen entstehen, wenn sich z.B. aufgrund von Setzungsunterschieden im Bauwerk, bedingt durch Bodensenkungen im Baugrund (nach Kanalarbeiten, nach Grundwasserabsenkungen, nach Unterfangungen bei Nachbarbebauung oder bei ungeeignetem Baugrund) Risse verursachende Spannungszustände in dem Bauwerk ergeben. Die Schadensursachen können nicht nur Risse hervorrufen, sonder auch die Standsicherheit eines Gebäudes gefährden.
  • Risse aufgrund von Formänderungen entstehen, wenn sich z.B. die Decken zu stark durchbiegen nach einer überhöhten Belastung (z.B. durch eine Wand). Die Decke bleibt zwar als solches stabil, aber die Verformungen nehmen zu.
  • Risse entstehen aufgrund von Eigenspannungen, d.h. ohne Lasteinwirkung von außen. Wenn die zwängungsfreie Verformung eines Bauteils behindert wird, kann es zu Rissen kommen. Nimmt man als Beispiel eine neu betonierte Wand auf einer bestehenden Stahlbetonplatte, so entstehen durch Temperatur und Schwindeinwirkungen Spannungszustände in der Wand, sodass sich in der Wand im Anschlussbereich Risse ausbilden können.
  • Risse aufgrund von Lastbeanspruchung entstehen dann, wenn Lasten von außen auf das Bauteil einwirken. Die Risse entstehen dann, wenn die Zugspannung des Materials überschritten wird oder wenn die Verformung des lastbeanspruchten Bauteils behindert wird.


Risse werden ab einer bestimmten Größenordnung (Rissweise, Häufung) als optische Beeinträchtigung eingestuft. Ob ein Mangel vorliegt, hängt von mehreren Faktoren ab:

a) von der Rissweite. In der Regel wird man erst bei Rissweiten von über 0,2 mm weitere Überlegungen in Richtung Mangel anstellen.

b) der Schlagregensicherheit.

c) der Frostbeständigkeit.

d) dem Zeitpunkt der Entstehung und dem zeitlichen Verlauf.

e) der Frage, ob es sich um einen ruhenden oder dynamischen Riss handelt.

f) der Lage des Risses. Eine Mangeleinstufung wird im Keller anders erfolgen als im Eingangsbereich einer Villa.

g) der Rissursache.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 089 3297 8630.

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