Baubegleitende Qualitätsüberwachung
Baustellenbegehungen
uvm.

Abnahmeprotokoll
Fertigstellungsbescheinigung
Abnahmetermin
etc.

Baustillstand
Verzug
Mehrkosten
etc.

Mehrleistungen
Mehrmengen
Kalkulation
uvm.

Baubegleitende Qualitätsüberwachung • BQÜ • Baubegleitende Qualitätssicherung • BQS • GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH • Ausführungsqualität • Kostensenkung • Baustellenbegehungen • Begleitung

Unter Qualitätskontrollen verstehen wir baubegleitende Qualitätssicherungs- und Überwachungsmaßnahmen durch unser BQÜ-Team, das

  • die vorgelegte Planung überprüft
  • die fach- und materialgerechte Umsetzung überprüft
  • Qualitätskontrollen sowie beim Materialeingang und Einbau durchführt
  • die Ausführenden bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen berät
  • Dokumentationen ausführt, die für die Durchsetzung von Nachbesserungsansprüchen erforderlich sind
  • berät zum Bauablauf
  • zugleich aber auch intensive Bauschadensgutachten erstellt und bei der Sanierung und Mängelbeseitigung berät


Ziel unseres BQÜ-Team ist es, die am Bau Beteiligten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben – insbesondere hinsichtlich der Ausführungsqualität – zu unterstützen.

Warum empfehlen wir BQÜ?

Wir empfehlen BQÜ, weil rund 13,5 % des Bauvolumens – nach einer umfangreichen Recherche – Planer, Ausführende und Bauherren jährlich aufwenden, um Fehlleistungen am Bau zu korrigieren. Neben den unmittelbaren Schäden kommen hierbei Einbußen an Arbeits- und Lebensqualität hinzu. Nicht selten kommt es auch bei den Ausführenden sowie beim Bauherren zu Imageverlusten.

Wie läuft die BQÜ ab?

Die Baubegleitende Qualitätsüberwachung/ Qualitätssicherung erfolgt eigenverantwortlich durch den qualifizierten Sachverständigen. Andere Sachverständige werden bei unterschiedlichen Fachbereichen mit eingeschaltet.

1 Erstellung BQÜ-Plan

Die BQÜ beginnt zunächst mit der Erstellung eines BQÜ-Plans. In ihm werden alle Projekt- und Planungsdaten gesammelt und Prüfkriterien sowie Prüfzeitpunkte festgelegt. Dies erfolgt vor allem in Abstimmung mit den Bauherren. 

2 Abstimmung BQÜ-Plan

Anschließend wird der BQÜ-Plan mit allen Baubeteiligten abgestimmt.

3 Planung und Baubeschreibung
  • Hier wird die Planung und die Baubeschreibung überprüft und es werden Schnittstellenprobleme aufgezeigt.
  • Es werden Leistungsverzeichnisse auf Schnittstellenprobleme überprüft.


4 Bauausführung
  • Bei den Begehungen auf der Baustelle werden den Baubeteiligten Hinweise zur Vermeidung von sich abzeichnenden Ausführungsmängeln gegeben.
  • Die Ausführungsqualität wird protokolliert und dokumentiert.
  • Der Auftraggeber wird von der Begehung unterrichtet und es werden Empfehlungen zur weiteren Veranlassung mitgeteilt. 


5 Baufertigstellung

Abschließend wird eine zusammengefasste Dokumentation übergeben sowie, falls im Vorfeld vereinbart, ein GTÜ-Zertifikat.

Für weitere Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 089 3297 8630 oder per e-mail info@bau-sach-verstand.de

Haben Sie weitere Fragen?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir beraten Sie gerne.