Absturzsicherung

von Badewannen vor einem Fenster in einem Obergeschoss

Eine Frage, die uns vor kurzem zum Thema Absturzsicherung erreicht hat:

Im 1. Obergeschoss befindet sich eine Badewanne direkt vor einem Fenster. Ist hier nun eine Absturzsicherung erforderlich?

Die folgenden Aussagen gelten für Bayern, in anderen Bundesländern existieren andere Regelungen was Brüstungen betrifft.

Vom Boden der Badewanne bis OK Fensterstock sollen bei geöffnetem Fenster mind. 90 cm sein bzw. 1,10 cm bei Geschossen über 12 m Höhe. Ergibt sich eine Höhe von unter 90 cm, muss außen noch ein Brüstungsstab angeordnet werden. Dieser kann am Fensterstock oder im Mauerwerk befestigt werden.

Weiterhin ist die Kleinkindsicherheit zu betrachten. Bekanntermaßen erfolgen die meisten Unfälle von Kleinkindern durch Stürze. Für Aufsehen sorgen diese Unfälle, bei denen ein unbeobachtetes Kind aus einem Fenster stürzt. Immer wieder kommt es zu lebensgefährlichen Stürzen, weil Kleinkinder das Fenster selbst öffnen können oder zum geöffneten Fenster hinaufklettern, indem sie sich Aufstiegshilfen hinschieben oder vorhandene nutzen. Es ist somit zu beurteilen, ob die Badewanne als Steighilfe dient. Wenn der Badewannenrand abgerundet ist, so ist die Klettergefahr gering. Bei einem breiteren Rahmen hingegen oder bei einer Ablage muss man von einer Klettergefahr ausgehen.

Eine Möglichkeit bei vorhandener Klettergefahr ist das Anbringen eines absperrbaren Fenstergriffs. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind, das auf dem Badewannenrand steht, durch das geschlossene Fenster/ die Glasscheibe bricht, ist äußerst gering, weil hierzu ein erheblicher Stoß erforderlich wäre.

Nachdem in den Wohnungen immer mehr Lüftungsanlagen installiert werden, ist zusätzlich zu überlegen das Badezimmer mit Fenster in die Lüftung zu integrieren, was auch energetisch sinnvoll ist, sodass das Fenster seltener geöffnet werden muss.

Dieser Artikel wurde geschrieben von

Bernd Ehrmann

Regierungsbaumeister und öffentlich bestellter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Baupreisabrechnung

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