Belegreife von Estrichen für Parkettböden
Die CM-Messung als Messverfahren für die Bestimmung der Restfeuchte eines Estrichs ist nicht unumstritten. Das CM-Messverfahren wurde zwar für Baustellen konzipiert, ist jedoch sensibel in der Anwendung, so dass das Messergebnis von vielen Fehlerquellen beeinflusst werden kann. Insbesondere auch der Einsatz von Zusatzstoffen kann das Messergebnis verfälschen.
Im März 2016 erfolgte mit dem Merkblatt TKB 16 der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB) vom Industrieverband Klebstoffe in Zusammenarbeit mit weiteren Verbänden, so z.B. dem Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) oder dem Verband der Deutschen Parkettindustrie e.V. (vdp) die Anerkennung der CM-Messung als anerkannte Regel der Technik. Somit kann ein Estrich anhand einer CM-Messung auf die Belegreife geprüft werden. Anderen Messmethoden fehlt bis heute die Anerkennung als anerkannte Regel der Technik.
Strittig ist unter den Verbänden, wo das Prüfgut zu entnehmen ist. Die Parkettleger sind hier am strengsten. So führt ein aktueller Kommentar der DIN 18356 für Parkettarbeiten aus:
„Eine Messung über den gesamten Querschnitt entspricht somit nicht dem Stand der Technik und darf von den Oberbodenlegern weder akzeptiert noch vorgenommen werden. Ein Messergebnis über den gesamten Querschnitt gibt nicht die Belegreife für einen Parkettboden wider und hat in der Vergangenheit bereits zu vielen Schäden geführt. Wir sind somit verpflichtet, Bedenken anzumelden, insbesondere wenn es sich auch noch um einen dickeren Estrich handelt.“
Verschiedene Parketthersteller geben in ihren Merkblättern zur „richtigen Verlegereife des Heizestrichs“ vor:
„Die Parkettverlegung erfolgt, wenn die Feuchte im entnommenen Messgut im zulässigen Bereich liegt. Die maximale Estrichfeuchte darf dann bei der Messung mit dem CM-Gerät bei Zementestrich höchstens 1,8% und bei Calciumsulfat-estrich max. 0,3% betragen. Die Entnahme des Messgutes erfolgt im unteren Bereich des Estrichs.“
Aussagen weiterer Veröffentlichungen
Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Frankfurt, der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik BVPF, Berlin, sowie der Zentralverband Raum und Ausstattung, Heilbronn haben in einer gemeinsamen Veröffentlichung im August 2022 ausgeführt:
„Grundsätzlich steht es jedem Handwerker frei, wie er den Estrich auf seine Feuchtigkeit prüft. Der Parkett- und Bodenleger schuldet nur den Erfolg für seine Arbeiten. Als Verbände empfehlen wir zur Feuchteprüfung die seit Jahrzehnten allgemein anerkannte und bewährte CM-Messmethode. Bei der Messung sollten folgende Feuchtigkeitswerte erreicht oder besser unterschritten werden:
Bodenbelagsart Zementestrich beheizt:
Parkett bei Querschnittmessung ≤ 1,6%
Parkett bei Messung im unteren Bereich ≤ 1,8%“
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. in Zusammenarbeit mit anderen Fachverbänden hat den Informationsdienst „Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlungssystemen in bestehenden Gebäuden“ erstellt. Demnach gilt:
„Bei der Prüfungsdurchführung ist wie folgt vorzugehen:
1. Lt. DIN 18560-1 (11-2015) ist die Durchschnittsprobe grundsätzlich über den ganzen Querschnitt des Estrichs zu entnehmen und in einen PE-Beutel einzufüllen. Andere Quellen fordern nach wie vor eine Probenahme aus dem unteren bis mittleren Bereich des Estrichs zu entnehmen. Aufgrund dessen sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen.“
Gemäß DIN 18560-1, 2021-2: „Estriche im Bauwesen–Teil1: Allgemeine Anfor-derungen, Prüfung und Ausführung“ gilt:
5.6 Feuchtegehalt
Für das Erreichen der Belegreife muss bei Zementestrichen u.a. ein Feuchtegehalt von ≤2,0CM-% (beheizt ≤1,8CM-%) vorliegen..
6.4.3 Durchführung
a) Durchschnittsprobe über den ganzen Querschnitt des Estrichs entnehmen und in einen PE-Beutel (6.4.2.7) ….
Bereits in der „Arbeitsanweisung/Dokumentation FBH-AD: CM-Messung“, Stand Februar 2005, wurde ausgeführt, dass bei der Prüfungsdurchführung wie folgt vorzugehen ist: „Durchschnittsprobe grundsätzlich über den ganzen Querschnitt des Estrichs entnehmen. Bei Parkett sind die Grenzwerte traditionsgemäß auf das Messen des unteren bis mittleren Bereichs abgestimmt. Unter Parkett ist deshalb die Durchschnittsprobe des Estrichs aus dem unteren bis mittleren Bereich zu entnehmen.“
In einer gemeinsamen Erklärung des BEB und des ZDB zur CM-Messung von Januar 2007 wurde ausgeführt:
„Immer wieder gibt es Diskussionen zur Durchführung und Messmethode bei der CM‑Messung. Dies hat nunmehr den Bundesverband Estrich und Belag e.V. und die Bundesfachgruppe Estrich und Belag im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. veranlasst, dazu eine gemeinsam erarbeitete Erklärung herauszugeben:
CM-Messung
Gemeinsame Erklärung der Bundesfachgruppe Estrich und Belag
im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Berlin und
des Bundesverbandes Estrich und Belag e.V., Troisdorf-Oberlar,
zur Durchführung und Messmethode
Im Rahmen seiner Prüfungspflicht hat der Auftragnehmer der Bodenbelagarbeiten vor Verlegung eines Oberbelages auf einen Estrich die Belegreife des Estrichs zu ermitteln. Die Trocknung des Estrichs hängt wesentlich vom Umgebungsklima ab und ist vom Estrichleger nicht zu beeinflussen. Angaben zur Trocknungszeit des Estrichs können deshalb vom Estrichleger nicht erwartet werden.
Der Stand der Technik hinsichtlich der Durchführung und der Grenzwerte wird in der von allen beteiligten Gewerken anerkannten Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen, Stand: Februar 2005, wiedergegeben und ist hinsichtlich der Prüfungsdurchführung auch auf unbeheizte Konstruktionen anzuwenden. Demnach ist die CM-Methode für das ausführende Gewerk bewährt und die Messmethode zur Bestimmung der Belegreife von Calciumsulfat-, Magnesia- und Zementestrichen.
Für die Belegreife von Calciumsulfat- und Zementestrichen sind folgende Grenzwerte einzuhalten:
Andere Messmethoden dienen trotz anderslautenden Aussagen einiger Gerätehersteller bei Calciumsulfat- und Zementestrichen ausschließlich zur Vorprüfung und zur Eingrenzung feuchter Flächen. Trotz jahrzehntelanger Bewährung der CM-Methode gibt es in der Praxis immer wieder Diskussionen, die die Messmethode wegen der möglichen Abweichungen in Frage stellen.
Eine sorgfältige Prüfung setzt eine möglichst gleichmäßige Probenentnahme über den gesamten Estrichquerschnitt voraus (Durchschnittsprobe). Die nach der Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen bei Estrichen unter Parkett traditionsgemäß praktizierte Probenentnahme im mittleren bis unteren Bereich weicht davon ab. Schwimmende Estriche trocknen im Wesentlichen nur nach oben. Im Estrich stellt sich ein Feuchtigkeitsgefälle von unten nach oben ein. Das bedeutet, eine Probenentnahme nur im mittleren bis unteren Bereich erfasst also in der Regel die feuchteren Bereiche des Estrichs. Gegenüber der Probenentnahme über den gesamten Querschnitt führt die letztgenannte Probenentnahme bei der CM-Messung in der Regel zu höheren Feuchtegehalten und für die Belegreife von Parkett bei sonst gleichen Verhältnissen zu einer längeren Trocknungszeit. Bei der Dokumentation der CM-Messung sollte deshalb auch die Art der Probenentnahme angegeben werden, wenn von der Durchschnittsprobe (Probe über den gesamten Querschnitt) abgewichen wird.
In dem Buch „Schadenfreies Bauen 29“, Fraunhofer IRB-Verlag, 2. Auflage wird zur CM-Messmethode ausgeführt:
„ die Durchführung der CM -Messung ist im Merkblatt Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbödenkonstruktionen beschrieben. Sie ist strikt zu befolgen. Da die richtige Durchführung der CM-Messung für die Schadensvermeidung außerordentlich wichtig ist, sind nachfolgend die häufigsten Fehler aufgeführt die in der Praxis zu Fehlmessungen führen:
„…
Das Prüfgut wird nicht aus den unteren 2 Dritteln des Estrichs genommen…“
INFORMATIONSDIENST FLÄCHENHEIZUNG + FLÄCHENKÜHLUNG Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlungssystemen in Neubauten: (Stand 3-2022) Anlage P6 gilt:
Bei der Prüfungsdurchführung ist wie folgt vorzugehen:
1. Lt. DIN 18560-1 (11-2015) ist die Durchschnittsprobe grundsätzlich über den ganzen Querschnitt des Estrichs zu entnehmen und in einen PE-Beutel einzu-füllen. Andere Quellen fordern nach wie vor eine Probenahme aus dem unteren bis mittleren Bereich des Estrichs zu entnehmen. Aufgrund dessen sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen.“
Fazit
Folglich gibt es unterschiedliche Aussagen zur Durchführung der CM-Messung. Die Parkettverleger, die sich mit den Vorgaben zu den CM-Messungen von den anderen Bodenbelagsverlegern absondern, haben keine einheitliche Regelung. Gemäß dem TKB-Merkblatt 16 von 2016 soll das Prüfgut von der unteren Hälfte genommen werden. Parkettverbände gehen – Stand 2022 – (siehe oben) bei Querschnittmessung von ≤ 1,6% und bei Messung im unteren Bereich von ≤ 1,8% aus.
Andere Verbände sind der Meinung, dass die Probe im „unteren bis mittleren Bereich“ genommen werden sollen. In dem oben zitierten Fachbuch wird von „unteren 2 Dritteln“ ausgegangen.
Nachdem es keine einheitliche Meinung bezüglich der Probenahme für CM- Messungen gibt, gibt es auch keine anerkannte Regel der Technik.
Es liegt offensichtlich im Benehmen der Parketthersteller, wo das Prüfgut zu entnehmen ist. Dies führt aber dazu, dass die Parkettsorten nicht sofort vergleichbar sind. Die abweichenden Vorgaben zur erforderlichen Estrichtrocknung haben Einfluss auf die Bauzeit und den Bauablauf.
Parkettsorten und Kleber mit kürzeren Trocknungszeiten ist aus wirtschaftlichen Gründen den Vorzug zu geben. Längere Bauzeiten kosten letztendlich Geld. Im Umkehrschluss heißt dies, dass ein Anbieter dem Auftraggeber spätestens bei den Vergabeverhandlungen mitteilen muss, wie er die Messungen durchführt bzw. von welchem Trocknungsgrad in welcher Schicht er ausgeht.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Verband der Deutschen Parkettindustrie im Juli 2022 veröffentlichte, dass die bekannten CM-Grenzwerte auch für Estriche mit Zusatzmitteln gelten. Offensichtlich liegen in den aktuellen Grenzwerten bzw. Vorgehensweise bei den CM-Messung genug Reserven, die das erhöhte Risiko abdecken.
Dieser Artikel wurde geschrieben von
Bernd Ehrmann
Regierungsbaumeister und öffentlich bestellter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Baupreisabrechnung
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