Wartungsfugen

Vier Fälle aus der täglichen Praxis eines Bausachverständigen zeigen auf, dass das Thema jedermann betreffen kann:

 

Fall 1

Ca. 2 Monate nach Übergabe eines Einfamilienhauses wurde an einer Giebelwand eine ca. 1 m² große, feuchte Stelle auf dem Putz festgestellt. Im Haus befand sich an dieser Stelle die Dusche. In dem an das Badezimmer anschließenden Schlafzimmer wurden ebenfalls Feuchtigkeiten mit Schimmelbildung festgestellt.

Ursache für die Feuchtigkeiten in der Außen- und Innenwand war eine an den Flanken abgerissene Silikonfuge auf der Duschwanne. Es handelte sich um eine Acryl-Duschwanne, die sich nach dem Betreten verformte. Dies konnte vom Benutzer nicht festgestellt oder gesehen werden, weil sich die Fuge nach dem Verlassen der Duschwanne wieder schloss. Erkennbar war dies nur durch einen Betrachter, der während des Duschvorgangs außerhalb der Duschwanne stand, und somit den Abriss sehen konnte. Es war ein heftiger Streit entstanden zwischen dem Eigentümer, dem Fliesenleger und dem Sanitärmann.

 

Interessanterweise dürfen sich Acrylduschwannen nach DIN EN 249 bis zu 2 mm am Rand bzw. 4 mm in der Mitte durchbiegen, so dass für die Baupraxis gewisse Anforderungen an die Abstützung der Wannenränder zum Baukörper hin ebenso auch wie an die Abdichtung zu stellen sind. Betrachtet man, dass die Dehnfähigkeit von elastischen Fugen bei 20 – 25 % der Länge liegt, so müsste die Silikonfuge, eine Verformung von 2 mm am Rand angesetzt, 8 bzw. 10 mm breit sein. Die 20 – 25 % Dehnungsfähigkeit funktioniert nur bei einer fachgerecht hergestellten Fuge, nicht jedoch für die üblicherweise ausgeführte Dreiecksfuge, weil bei Beanspruchung auf Flankenhaftung, weniger Verformungen (Kräfte) aufgenommen werden können.

Für Acrylwannen (sei es eine Dusch- oder Badewanne) gilt somit, dass zur Stabilisierung Wannenleisten oder Wannenanker zu verwenden sind. Trotz dieses kund getanen Wissens waren die Parteien zunächst nicht kompromissbereit. Die Sanitärfirma behauptete, dass der Fliesenleger, der die Fugen ausbildete, hätte Bedenken anmelden müssen, der Fliesenleger hingegen beharrte auf dem Standpunkt, dass die Wanne nicht so nachgiebig sein darf.

 

Dieser Fall wurde gelöst, in dem die Sanitärfirma die Duschwanne neu setzen durfte, die nicht 2 mm sondern fast 5 mm am Rand nachgab. Dies lag daran, weil er diese nur punktuell mit 2 Holzklötzen unterstützte. Der Fliesenleger durfte abschließend die Silikonfuge neu ziehen.

 

Fall 2

Jeder Sachverständige kennt die Diskussion, wenn er bei Gewährleistungsbegehungen, sei es nach 2 oder nach 5 Jahren, festgestellt, dass die Boden-Wand-Anschlussfugen beim Fliesenbelag gerissen sind. Ausgeführt werden hier in der Regel nur Dreiecksfugen. Abgerissen ist deshalb in den seltensten Fällen das Silikon in der Mitte, sondern es sind die Flanken abgerissen. Seitens der Handwerksfirmen oder Bauträger wird der Kunde immer wieder darauf verwiesen, dass es sich bei elastischen Fugen um Wartungsfugen handelt und dass diese deshalb keiner Gewährleistung unterliegen.

 

Fall 3

Wenn ein Handwerker nicht mehr weiter weiß, dann setzt er Silikon ein. Auch bei den Klempnern hat sich diese Sitte eingebürgert. Dem Sachverständigen fielen bei der Begehung einer Dachterrasse die an den Flanken abgerissenen elastischen Fugen auf, die am Übergang zwischen den Überhangblechen und dem Putz angebracht waren. Der Abriss erfolgte vorwiegend zum Blech hin.

Der Klempner wies darauf hin, dass es sich hier um Wartungsfugen handele, auf die keine Gewährleistung gegeben wird, so dass der Austausch der Fugen zu bezahlen wäre.

 

Fall 4

Im Trockenbau wird an den Anschlussfugen ebenfalls gerne Acryl eingesetzt. Häufig kann beobachtet werden:

Rissbildungen im Anstrich auf der Acrylfuge. Diese Risse im Anstrich entstehen meistens, wenn der Farbanstrich zu früh aufgebracht wurde oder wenn die Verformungen des Acryls zu groß sind.Flankenabrisse bei den Acrylfugen

 

Auch die Trockenbauer versuchen die Nacharbeitung von Flankenabrissen unter Verweis auf die hier nach ihrer Meinung vorliegende Wartungsfuge abzulehnen.

 

 

Die vier Fallbeispiele zeigen, dass es keine klaren Regelungen zu den elastischen Fugen gibt, weil man sonst nicht streiten bräuchte.

 

Für die Ausführung von Fugen in Sanitärräumen gibt es das IVD-Merkblatt Nr. 3, die DIN 18195: Bauwerksabdichtungen, sowie weitere technische Regelwerke. Die elastische Fuge in Sanitärräumen hat folgende Funktionen:

  • Abdichtungsfunktion, d.h. der Baukörper ist dauerhaft vor Nässe zu schützen,
  • ästhetische Aufgaben, d.h. die Fuge muss sich in das Gesamtbild einfügen.
  • hygienischen Anforderungen zu erfüllen, d.h. der Befall durch Schimmelpilze muss vermieden werden
  • die Fuge muss leicht zu reinigen sein
  • die Fuge muss dauerhaft sein und einer Reinigung standhalten.

 

Eine fachgerechte Sockelfuge kann eigentlich nur mit einem Hinterfüllprofil, z.B. auf Polyethylenbasis, erfolgen, weil dann die elastische Dichtfuge in der Mitte am Schwächsten ist und sich deshalb ohne Überbeanspruchung der Flanken zuerst dehnt. Wie das eingangs aufgeführte Beispiel zeigte, sind elastische Fugen ausreichend breit auszubilden.

Die Erfahrung zeigt, dass mit Hinterfüllprofil ausgeführte Abdichtungsfugen in der Regel, d.h. sofern keine anderen Ausführungsmängel hinzukommen, die Gewährleistungszeit überstehen und somit auch nicht zu bemängeln sind.

 

Nach der DIN 52460 gilt:

die Wartungsfuge ist einer starken chemischen oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden.“

Es stellt sich hierbei die Frage, wie das Wort „stark“ zu definieren ist und ob bei einem häuslichen Gebrauch bereits eine starke Belastung vorliegt.

Bezüglich der Sockelfugen am Übergang zwischen Boden- und Wandfliesen ist man sich deshalb in Sachverständigenkreisen einig, dass es sich hier nicht um eine Wartungsfuge handelt. Die Überbeanspruchung der in der Regel falsch ausgeführten elastischen Fugen – als Dreiecksfugen, ohne Hinterfüllschnur – durch Nachgiebigkeit der Dämmung oder durch Rückentwicklung der Schüsselung des Estrichs kann durch eine fachgerechte Ausführung und richtige Planung vermieden werden. Insofern unterliegen diese Fugen der Gewährleistung, sofern dies nicht vorher ausdrücklich ausgeschlossen wurde. In diesem Sinne wird auch im Praxishandbuch „Dichtstoffe, IVB 2004“ unter Ziffer 6.6 zu Wartungsfugen ausgeführt:

Die Wartungsfuge unterliegt nicht der Gewährleistung üblicher Verfugungsarbeiten. Dies hat zur Konsequenz, dass die Wartungsfuge bereits vor der Ausführung benannt und festgelegt sein muss. Insofern müsste ein Käufer explizit darauf hingewiesen werden, wo Wartungs-fugen vorliegen.“

 

Betrachtet man die Verfugung als Einzelleistung, so stellt sich die Frage, ob es auch bei richtiger Ausführung mit einem Hinterfüllprofil zu einem Riss gekommen wäre. Wenn dies bejaht werden kann, so liegt die Verantwortung nicht beim Verfuger sondern bei den Vorgewerken.

 

Beim Trockenbau wird häufig der Fehler gemacht, dass an den Anschlussfugen eine Dreiecksfuge ausgebildet wird oder eine Fuge, die auf 3 Seiten klebt. Richtig ausgeführt sind Anschlussfugen, wenn

  1. bei elastischen Fugen nur auf 2 Seiten Haftung besteht, deshalb ist rückwärtig ein Trennband einzulegen
  2. bei elastischer Fuge diese ausreichend breit ausgebildet wurde
  3. anstatt einer elastischen Fuge eine Schattenfuge ausgebildet wird, d.h. man spachtelt bis zu dem Trennband, das auf dem Putz vorher aufzukleben ist.
  4. spezielle Fugenprofile eingelegt werden


Heutzutage werden die Sparrenquerschnitte der Dachstühle wegen der Energieeinsparverordnung immer dicker, d.h. die Verformungen des Dachstuhls aufgrund von Lasteinwirkung (Schnee, Wind) werden immer geringer. Wenn sich die Holzfeuchtigkeit im Rahmen des Zulässigen hält (kleiner 20% gemäß DIN 18334: Zimmer- und Holzbauarbeiten), dann sind die eintretenden, unvermeidbaren Verformungen des Dachstuhls so gering, dass sie vom Trockenbau schadensfrei aufzunehmen sind.

 

 

München, den 9.10.2009: Regierungsbaumeister, Dipl.-Bauing. Bernd Ehrmann